Arbeitserziehungslager

Als Arbeitserziehungslager (AEL) wurden offiziell Straflager bezeichnet, die vor allem der Disziplinierung von Andersdenkenden, politischen Gegner*innen und angeblich „Arbeitsscheuen“ dienten. Sie wurden ab 1940 von der Gestapo errichtet, oft in finanzieller Zusammenarbeit mit von der Zwangsarbeit profitierenden Firmen. Bis zum Kriegsende gab es etwa 200 dieser Lager im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten, etwa 500.000 Menschen durchliefen diese Lager. Die reguläre Haftdauer lag zwischen 21 und 56 Tagen. Die Haftbedingungen unterschieden sich kaum von Konzentrationslagern. Ein beträchtlicher Anteil der Inhaftierten waren ausländische Zwangsarbeiter*innen.