Der 1931 gegründete Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) war ein staatliches Beschäftigungsprogramm für junge Arbeitslose im Alter von 18 bis 25 Jahren. Über einen begrenzten Zeitraum leisteten junge Männer wie auch Frauen freiwillig gemeinsame Arbeiten, häufig in extra dafür errichteten Arbeitslagern. Ab 1933 wurde der FAD von der NSDAP „gleichgeschaltet“, teilweise über Terror und Gewalt. 1935 ging der Freiwillige Arbeitsdienst in den Reichsarbeitsdienst (RAD) über.