„Aktion T4"
Zwischen Januar 1940 und August 1941 wurde die sogenannte „Aktion T4“ durchgeführt. Dies war eine staatlich angeordnete Tötungsaktion, bei der insgesamt über 70 000 Menschen mit (vermeintlich) geistiger oder körperlicher Behinderung sowie sogenannte „Asoziale“ in sechs deutschen „Heil- und Pflegeanstalten" systematisch getötet wurden. Unter ihnen befanden sich mindestens elf Frauen und fünf Männer aus Neustadt und Umgebung. Sie wurden in Gaskammern ermordet und danach in Krematorien verbrannt. Die Asche wurde an die Angehörigen übersandt. Die Aktion wurde unter dem Begriff „Euthanasie“ (griech. für „leichter Tod“) verhandelt. Der Begriff bedeutete im Nationalsozialismus die Tötung von Menschen, die als „lebensunwert“ eingestuft wurden. Auch vor und nach der „Aktion T4“ wurden weiterhin Patientenmorde begangen.
Der Name der „Aktion T4“ leitete sich von der Tiergartenstraße 4 ab, in der die Behörde saß, die maßgeblich an der Planung der Aktion beteiligt war. Die „Aktion T4“ wurde als geheime Staatssache gehandelt und sollte anders als beispielsweise die Einführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ nicht in der breiten Öffentlichkeit bekannt werden.