Der Begriff „Holocaust"
„Holocaust" bezeichnet den Völkermord der Nationalsozialist*innen an den europäischen Jüdinnen und Juden. Zwischen 1941 und 1945 organisierten die NSDAP und ihre Helfer*innen unter Federführung Adolf Eichmanns mit industriellen Methoden den systematischen Völkermord an über sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Mitglieder von SS, Gestapo und der Polizei isolierten sie hierzu in Ghettos und deportierten sie in Konzentrations- und Vernichtungslager. Dort wurden die Deportierten nach ihrer Ankunft vergast, erschossen oder sie mussten Zwangsarbeit leisten. Sie litten an Hunger und erhielten keine medizinische Versorgung. Vielfach wurden an ihnen auch medizinische Versuche durchgeführt.
Die aus dem Altgriechischen stammende Bezeichnung bedeutet ursprünglich "Brandopfer". Vor dem Zweiten Weltkrieg bezeichnete „Holocaust" zunächst auch weiterere Völkermorde, nach 1945 festigte sich die Nutzung im Kontext der nationalsozialistischen Judenvernichtung. Der Begriff ist heute umstritten, da man der Bezeichnung eine Relativierung der Einmaligkeit der nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt. Neben „Holocaust" wird daher vermehrt auch das hebräische Wort „Shoah" genutzt, was ursprünglich „Zerstörung" und „Katastrophe" bedeutet.
In Deutschland erinnert seit 1996 der 27. Januar an alle Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2005 ist das Datum der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau auch „Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust".