Der Hitler-Putsch 1923
Im Herbst 1923 schien Deutschland im Chaos zu versinken: Die Hyperinflation erreichte immer neue Rekordwerte, Geld war faktisch wertlos, in Sachsen und Thüringen bildeten sich im sogenannten deutschen Oktober „proletarische Arbeiterregierungen", Bayern war auf scharf rechtsgerichteten Konfrontationskurs zur demokratischen Reichsregierung unter Gustav Stresemann gegangen, im Rheinland und in der Pfalz konnten Separatisten auf die tatkräftige Unterstützung Frankreichs zählen. Verkünder politischer Heilslehren hatten Konjunktur. Während die Kommunisten über eine Revolution nach russischem Vorbild nachdachten, hielten völkische Nationalisten und extrem Konservative aus Industrie, Politik und Militär die Zeit reif für eine Diktatur.
Die zum Kampf gegen die verhasste Weimarer Republik gerüstete Rechte spann ihre Fäden zunehmend in der bayerischen Hauptstadt. Hier war Adolf Hitler, Vorsitzender der NSDAP, zum politischen Führer des „Deutschen Kampfbundes" gewählt worden, dem die Sturmabteilung (SA) und bewaffnete bayerische Einwohnerwehren angehörten. Als Hitler erkannte, dass er mit seiner SA vom „Marsch nach Berlin" anderer republikfeindlicher Kräfte um Gustav Ritter von Kahr ausgeschlossen und ins politische Abseits gestellt werden sollte, versuchte er am Abend des 8. November 1923, das Signal zum Kampf gegen die "jüdisch-marxistische Brut" in Berlin zu geben. Er rief die "Nationale Revolution" aus und erklärte die bayerische sowie die Reichsregierung für abgesetzt.
Hitlers improvisierter und dilettantisch durchgeführter Putschversuch, zu dem er Erich Ludendorff eiligst herbeigerufen hatte, blieb isoliert. Ein am Morgen des 9. November von Hitler und Ludendorff angeführter Marsch mit mehreren Tausend, zum Teil schwer bewaffneten Teilnehmern endete im Feuer der Polizei an der Feldherrenhalle. Vier Polizisten und 16 Demonstranten kamen ums Leben. [...]
Die NSDAP wurde nach dem missglückten Putschversuch reichsweit verboten. Im Hochverratsprozess gegen Hitler im Februar 1924 erhielt dieser mit fünf Jahren Festungshaft ein vergleichsweise mildes Urteil.