Eingliederung der evangelischen Jugendverbände in die Hitlerjugend (1934)
Vor 1933 gab es viele verschiedene protestantische Jugendverbände und -vereine in der Pfalz. Nach der „Machtergreifung“ strebte die NSDAP den gezielten Ausbau der Hitlerjugend zur Staatsjugendorganisation an, während im gleichen Zuge konkurrierende Jugendgruppen ausgeschaltet wurden. Die Kinder und Jugendlichen sollten einheitlich auf die nationalsozialistische Weltanschauung ausgerichtet werden.
Im Oktober 1933 bezog der Reichsjugendführer Baldur von Schirach offen Stellung gegen die christlichen Jugendverbände, indem er diese als „Gefährdung“ für „die Entwicklung der nationalsozialistischen Jugend“ bezeichnete. Verhandlungen zwischen dem evangelischen Reichsbischof Ludwig Müller und dem Reichsjugendführer über die Jugendbetreuung im Dezember 1933 führten zu einem für die Hitlerjugend vorteilhaften Beschluss. Alle evangelischen Jugendverbände und die angegliederten Vereine sollten am 4. März 1934 aufgelöst werden. Sportliche Aktivtäten sowie das Tragen der verbandseigenen Trachten waren von nun an verboten. Der protestantischen Kirchenleitung wurden im Gegenzug feste Betreuungszeiten an drei Tagen in der Woche zugesprochen. Voraussetzung war, dass die kirchliche Aktivität auf den seelsorgerischen Bereich reduziert blieb.
Die Reaktionen auf Seiten der protestantischen Jugendverbände auf diesen Beschluss waren unterschiedlich. Einige Jugendgruppen verbanden damit die Hoffnung, Einfluss innerhalb der Hitlerjugend nehmen zu können, in anderen wiederum wurde Protest gegen die „Gleichschaltung“ laut, der die geplante Eingliederung jedoch nicht verhindern konnte.