„Heldengedenktag“
Der „Heldengedenktag“ griff auf den in Zeiten der Weimarer Republik begangenen Volkstrauertag zurück. Dieser Tag sollte ursprünglich dem Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges dienen und damit auch an die Grausamkeit des Krieges erinnern. Über die konkrete inhaltliche Ausrichtung und die Ausgestaltung gab es aber heftige Debatten in Politik und Gesellschaft. Vielfach wurde der mahnende Gedanke anlässlich der Feierlichkeiten jedoch ins Gegenteil verkehrt, indem kriegsverherrlichende, republikfeindliche und revisionistische1 Reden gehalten wurden.
Ab 1934 wurde der Volkstrauertag zum staatlichen Feiertag erklärt und in „Heldengedenktag“ umbenannt. Er fand fortan am zweiten Fastensonntag statt, wurde jedoch 1939 auf den Sonntag vor dem 16. März, den Tag der Wiedereinführung der Wehrpflicht, umgelegt. In der Umbenennung spiegelt sich die veränderte Zielsetzung des Feiertages wider. Fortan sollten die Verehrung und Stilisierung der gefallenen Soldaten als „Helden" im Vordergrund stehen. Der Ablauf dieses staatlichen Feiertags wurden zentral vom Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda vorgegeben.