Stadtfürsorgerinnen

Stadtfürsorgerinnen waren Frauen, deren Aufgabe darin bestand Personengruppen zu versorgen, die in der NS-Ideologie als „randständig“ galten. Hierzu zählten beispielsweise arbeitslose (junge) Frauen, Prostituierte, sogenannte „asoziale Großfamilien“, alkoholkranke oder psychisch kranke Personen. Die Stadtfürsorgerinnen wussten in der Regel über die persönlichen Verhältnisse der Menschen, die sie betreuten, Bescheid und waren bestens geeignet, Auskunft an staatliche Stellen zu geben. Sie erstellten beispielsweise Gutachten für die Verfahren zur Mutterkreuzvergabe oder für Anträge auf Ehestandsdarlehen7. Darüber hinaus wirkten sie auch an der Aussonderung sogenannter „erbuntüchtiger“8 Menschen mit, indem sie Gutachten ausstellten.

Text: Clara-Louise Noffke