Die Fotografie als Propagandainstrument im Nationalsozialismus
Während der Fotografie im kulturellen, kunstschaffenden Bereich während der NS-Zeit nur wenig Bedeutung zukam, spielte sie eine zentrale Rolle für die Propaganda des NS-Staates. Das Schriftleitergesetz, das am 4. Oktober 1933 verabschiedet wurde, verpflichtete nicht nur Journalist*innen sondern auch (Presse-)Fotograf*innen zur regimetreuen Berichterstattung. Sowohl Journalist*innen als auch Fotograf*innen mussten fortan Mitglied im „Reichsverband der Deutschen Presse“ (RDP) sein. Dieser war dem 1933 gegründeten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und damit Joseph Goebbels unterstellt. Der Begriff der Propaganda selbst war während der NS-Zeit neutral oder positiv besetzt. Die Hauptaufgabe des Ministeriums bestand darin, „Maßnahmen zur einheitlichen Ausrichtung des Volkes in allen politischen Fragen“ zu ergreifen. Ihr zentrales Element war die Idee der Volksgemeinschaft.
Propagandaämter gab es auch in den einzelnen Gauen. Jenes für den Gau Rheinpfalz/Saarpfalz/Westmark befand sich in Neustadt im Postgebäude in der Landauer Straße 4a. Das Gaupresseamt war erst in der Maximilianstraße 25 und später auch im Postgebäude ansässig. Ein bedeutender Fotograf für den Neustadter Raum war Arthur Gerspach. Er war Inhaber eines Fotostudios und sowohl „Abteilungsleiter Bild“ im Gaupropagandaamt als auch Mitarbeiter bei der NSZ Rheinfront, wo er für die Bebilderung im Lokalressort „Neustadt und Gau Saarpfalz“ zuständig war. Mit seinen Fotografien trug er maßgeblich zur Wahrnehmung Neustadts als Gauhauptstadt und Ort der nationalsozialistischen Inszenierung bei.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Fotografie als Propagandamittel findest du auch in dem Audioguide (Teil 3) im Exkurs des Kapitels 2 zu den Festen während der NS-Zeit. Zudem kannst du dich im Methodenbaustein „Mit Zeitungen lernen“ zur nationalsozialistischen Presse informieren.