Hambacher Fest

Zug zum Hambacher Fest. – Teilkolorierte Federzeichnung von 1832. Die Flaggen zeigen die damals so gewählten deutschen Landesfarben Gold-Rot-Schwarz.

von Wilhelm Kreutz

Nachdem ein Anonymus für den 26. Mai 1832 zur Feier der bayerischen Verfassung auf den Hambacher Schlossberg eingeladen hatte, publizierte Philipp Jakob Siebenpfeiffer zwei Tage später sein Manifest „Der Deutschen Mai“. In ihm rief er zu einer Versammlung für den 27. Mai auf, um „ein Fest der Hoffnung“ zu feiern, ein Fest zur „Erstrebung gesetzlicher Freiheit und deutscher Nationalwürde“. Einen Tag später veröffentlichte Johann Georg August Wirth seinen „Aufruf an die deutschen Volksfreunde“, in dem auch er für nationale Einheit und Volkssouveränität eintrat. Das juristische Vorgehen gegen die Journalisten und das zeitweilige Verbot des Fests durch die Münchner Regierung stachelten den Oppositionsgeist der Pfälzer weiter an, den die französische Julirevolution, der gescheiterte Aufstand der Polen und die innenpolitischen Querelen in Bayern längst geweckt hatten. Sie befürchteten ein Verbot ihrer fortschrittlichen Sonderrechte aus der „Franzosenzeit“; hinzu kamen Klagen über zu hohe Steuern, den neuen Zoll und die überhandnehmenden Prozesse wegen „Waldfrevels“. Am 27. Mai und den Folgetagen verliehen mehr als 30 000 Bürgerinnen und Bürger aus allen Volksschichten ihrem Protest Nachdruck. Neben den Fahnen der polnischen und französischen Delegation wehte über der Schlossruine erstmals eine schwarz-rot-goldene, seit Hambach die Trikolore der deutschen Nationalbewegung und Symbol für „Deutschlands Wiedergeburt“. Mehr als zwanzig Redner, allen voran Siebenpfeiffer und Wirth, ergriffen das Wort und forderten umfassende Freiheitsrechte, Volkssouveränität, nationale Einheit und ein Europa der Völkerfreundschaft. Dieser größten Versammlung politischer Oppositioneller vor 1848, diesem „Hambacher Skandal“, so Metternich, folgte die Verlegung bayerischer Soldaten in die Pfalz, die Anklage aller Redner sowie die Verschärfung der reaktionären Karlsbader Beschlüsse. Allerdings endete der Prozess gegen die „Hambacher“ vor dem „Landauer Assisengericht“ ein Jahr später mit dem Freispruch aller anwesenden Beschuldigten – einige waren längst nach Frankreich oder die Schweiz geflohen – von der Anklage, sie hätten in Hambach zum gewaltsamen Umsturz der Staatsregierung aufgerufen.

Literatur

Cornelia Foerster, Der Preß- und Vaterlandsverein von 1832/33. Sozialstruktur und Organisationsformen der bürgerlichen Bewegung in der Zeit des Hambacher Festes. Trier 1982.

Cornelia Foerster/Joachim Kermann (Bearb.), 1832–1982. Hambacher Fest. Freiheit und Einheit, Deutschland und Europa. Neustadt a. d. W. 1982. Beide Publikationen sind anlässlich der 150-Jahr-Feier erschienen und bis heute nicht überholt, sondern grundlegend.

Joachim Kermann u. a. (Hrsg.), Freiheit. Einheit. Europa. Das Hambacher Fest von 1832. Ursachen, Ziele, Wirkungen. Ludwigshafen a. Rh. 2006

Helmut Gembries (Hrsg.), 175 Jahre Hambacher Fest. Neustadt a. d. W. 2006. Die beiden Sammelwerke beleuchten weitere Aspekte und setzen neue Akzente.

Wilhelm Kreutz, Das Hambacher Fest. Politischer und sozialer Protest im deutschen Südwesten. Mainz 2007. An einen weiteren, vor allem auch jüngeren, Leserkreis adressiert.

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