Am 30. Januar 1933 übertrug der Reichspräsident Paul von Hindenburg die Regierungsverantwortung in Deutschland an die NSDAP und ernannte Adolf Hitler zum Reichskanzler. Bereits seit Juli 1932 zeigten die Wahlergebnisse im Bezirk Neustadt eine stetige Mehrheit der Stimmen für die NSDAP, die hier mit Zustimmungswerten von 45 Prozent und 51 Prozent wiederholt als stärkste Partei aus den Reichstagswahlen hervorging. Der öffentliche Druck auf die Wahlen durch die NSDAP war erheblich, was auch die Ergebnisse der Märzwahlen im Jahr 1933 zeigten. Die NSDAP erlangte im Bezirk Neustadt über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. Dies zeigte eine Zustimmung, die sich in den reichsweiten Ergebnissen so nicht widerspiegelte – hier war die NSDAP zwar stärkste Partei, erlangte jedoch mit einem Ergebnis von 43,9 Prozent keine absolute Mehrheit. Die im Februar 1933 aufgrund des „Gesetzes zum Schutz von Volke und Staat“ verbotene KPD war bereits von den Reichstagswahlen ausgeschlossen.
Die Absetzung der demokratisch gewählten Regierung Bayerns am 9. März 1933 leitete schließlich auch in Neustadt den Machtwechsel ein. Mit der Einsetzung Rudolf Hammanns in das Bürgermeisteramt durch den damaligen „Pfalzkommissar“ Josef Bürckel, der Ernennung Hieronymus Merkles zum zweiten Bürgermeister und der im April folgenden Eröffnung des neuen Stadtrates besetzte die NSDAP entscheidende Posten der Stadt Neustadt.
Im dritten Unterkapitel erfährst du, wie die Reichskanzlerernennung und die Ereignisse rund um die Märzwahlen im Jahr 1933 in der Neustadter Presse dargestellt wurden. Darüber hinaus kannst du in Erfahrung bringen, welche Bedeutung in Neustadt der Bücherverbrennung im Rahmen der „Gleichschaltung" des öffentlichen Lebens zukam.
M1: Fotomontage einer Fotografie der „Feierlichkeiten" des 30. Januar 1933 auf dem Marktplatz in Neustadt anlässlich der Reichskanzlerernennung Adolf Hitlers
M2: Ausschnitt aus einem Artikel des Pfälzischen Kuriers von 31. Januar 1933
Aufgaben
Info-Box: „Gesetz zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933
Hier findest du Informationen zum „Gesetz zum Schutze von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933.
M3: Schreiben an die Ortspolizei Neustadt vom 2. März 1933 zum Vollzug der „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933
Aufgabe
M5: Zeitungsartikel zur Wahlkampftätigkeit der Bayerischen Volkspartei vor den Märzwahlen 1933 in Neustadt
M6: Ausschnitt aus einem Zeitungsartikel der NSZ Rheinfront vom 27. Februar 1933
M7: Die Historikerin Miriam Breß beurteilt die Wahlergebnisse der Reichstagswahlen des 5. März 1933 im Bezirk Neustadt nach Ortsteilen in einer Veröffentlichung von 2020
M8: Ausschnitt aus einem Zeitungsartikel aus dem Stadt- und Dorfanzeiger vom 6. März 1933 zu den Neustadter Ergebnissen der Reichstagswahlen
Aufgaben
M9-M11: Zeitungsmeldungen vom März 1933
Aufgaben
Info-Box: Die Bücherverbrennung in Neustadt
Hier findest du Informationen zum Ablauf der Bücherverbrennung in Neustadt.
M12: Fotografie der Bücherverbrennung in Neustadt vom 14. Mai 1933 auf dem nur knapp zwei Wochen zuvor zum „Adolf-Hitler-Platz“ umbenannten Marktplatz
M13: Bild der Gedenkplatte zur Bücherverbrennung in Neustadt, die auf dem Marktplatz verlegt wurde
Aufschrift: „Dort, wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen“. (Heinrich Heine, 1820). Zur Erinnerung an die Bücherverbrennung durch die Nationalsozialisten am 14. Mai 1933.
M14: Der Historiker Michael Kißener beurteilt die „Machtergreifung“ 1933 in Neustadt in einer Veröffentlichung von 2020
Aufgaben
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