Hammann, Rudolf

Aufruf zum Boykott jüdischer Lieferanten durch Rudolf Hammann, 20. März 1933. Foto: Stadtarchiv Neustadt, JB, Nr. 85 („Antijüdische Maßnahmen 1933-1945“).

von Franz Maier

Am 13. März 1933 enthob Gauleiter Josef Bürckel den demokratisch gewählten Neustadter Bürgermeister Richard Forthuber seines Amtes und ersetzte ihn durch den Kaiserslauterer Rechtsanwalt Rudolf Hammann. Geboren am 17. April 1898 in Meckenheim als Sohn eines Bauunternehmers, ermöglichten ihm seine Eltern eine gute Schulausbildung an Gymnasien in Kleve und in Waldshut. Beim Kriegsausbruch 1914 meldete er sich als erst Sechzehnjähriger freiwillig zur bayerischen Armee und stand im Feld bis zu einer schweren Verwundung im Oktober 1917, in deren Folge ihm 1919 der rechte Arm amputiert werden musste. Nach seiner Entlassung aus dem Lazarett als Leutnant der Reserve holte er 1920 in München das Abitur nach und begann dort ein Jurastudium, das er 1926 mit der großen Staatsprüfung in Kaiserslautern und einer Promotion in Würzburg abschloss. Im Jahr darauf ließ er sich als Rechtsanwalt in Kaiserslautern nieder. Politisch engagierte er sich zunächst für die liberale Deutsche Volkspartei (DVP), für die er 1930 in den Stadtrat von Kaiserslautern gewählt wurde, doch wechselte er schon 1931 zur NSDAP, in der er sich als Kreisschulungsredner und Rechtsberater für die SA betätigte. Seine Einsetzung als kommissarischer Bürgermeister in Neustadt 1933 war sicher darauf zurückzuführen, dass die NSDAP den bisherigen Amtsinhaber unbedingt sofort absetzen wollte und daher auf die Schnelle ein geeigneter parteigebundener Jurist gefunden werden musste. Sein Beharren auf Einhaltung rechtlicher Mindeststandards bei der Behandlung seines Amtsvorgängers führte allerdings zu einem Dissens mit seinen Neustadter Parteigenossen, wodurch seine Amtszeit in Neustadt schon nach drei Monaten wieder zu Ende ging. Danach zog er sich aus der Arbeit für die Partei weitgehend zurück. Erst gegen Kriegsende wurde er wieder vermehrt herangezogen, zuletzt im Februar 1945 als Kreisleiter von Ottweiler-St. Wendel bis zum kurz darauf erfolgenden Einmarsch der Amerikaner. Nach Kriegsende war er vorübergehend untergetaucht, 1947 sogar zeitweise für den französischen Geheimdienst und ab 1951 wieder als Rechtsanwalt in Kaiserslautern tätig. Im selben Jahr wurde er von der Spruchkammer Neustadt als „Belasteter“ eingestuft, 1952 aber vom Bundesgerichtshof von einer Anklage wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit freigesprochen.

Quellen

Landesarchiv Speyer H41 1448, J71 428–429, J73 359–364 J73 739–743.

Literatur

Franz Maier, Biographisches Organisationshandbuch der NSDAP und ihrer Gliederungen im Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. 2. Aufl. Mainz u. a. 2009, 246–248. Das Standardwerk zur Prosopographie der NSDAP auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz.

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