3.1 Menschen mit (vermeintlicher) Behinderung, sogenannte „Asoziale“ und „Homosexuelle"

Am 18. August 2006 trat in der Bundesrepublik Deutschland das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft, das auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird. Ziel des Gesetzes ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" zu verhindern und zu beseitigen. Das Gesetz zielt auf die Abschaffung von Ungerechtigkeiten innerhalb der Gesellschaft. Das NS-Regime verfolgte in dieser Hinsicht grundlegend andere Ziele. Darum soll es in diesem Unterkapitel gehen: Nach der Volksgemeinschafts-Ideologie blieben verschiedene „Gruppierungen" aus der heraufbeschworenen „Gemeinschaft“ ausgeschlossen. Zu ihnen gehörten Menschen mit (vermeintlicher) Behinderung, sogenannte „Asoziale“ und „homosexuelle" Männer. Sie stehen im Folgenden im Fokus. Die Auswahl gerade dieser „Gruppen" erfolgte unter anderem basierend auf der Neustadter Quellenlage. Zu anderen „Verfolgtengruppen" wie den Sinti und Roma oder Zeug*innen Jehovas ist die Quellenlage lückenhaft, sodass hier umfängliche historische Deutungen kaum möglich sind.

Zu der „Gruppe" der Menschen mit (vermeintlicher) Behinderung gehörten Blinde, Körperbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, sowie Menschen mit (vermeintlich) geistiger und seelischer Behinderung. Auch obdach- oder arbeitslose Menschen, die nicht zur Volksgemeinschaft dazugehören sollten und deshalb vielfach als kriminell dargestellt wurden, sollen Beachtung finden. Die letzte Sektion zur Verfolgung „Homosexueller" richtet den Blick auf männliche „Homosexualität", da diese ausdrücklich gegen die nationalsozialistischen „Geschlechterrollen" verstieß und deshalb verfolgt wurde (siehe zu den nationalsozialistischen Geschlechterrollen Unterkapitel 2.2). In diesem Unterkapitel erfährst du, gegen wen genau sich die Verfolgungen richteten und wie die (teils) gewaltsame Exklusion dieser Personengruppen in der Öffentlichkeit begründet und umgesetzt wurde. Auf diese Weise soll auch die Rolle von Neustadter*innen bei der Herstellung einer nationalsozialistischen Volksgemeinschaft beleuchtet werden.

1. Menschen mit (vermeintlicher) Behinderung

Aufgaben

  1. Fasse den Zeitungsartikel M1 zusammen.
  2. Ordne ausgehend von der Info-Box „GzVeN“ und M1 das 1934 erlassene Gesetz in den Kontext der nationalsozialistischen Volksgemeinschafts-Ideologie ein.
  3. Erkläre die Darstellung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ als „Kanngesetz“ durch den in M1 zitierten Obermedizinalrat des Reichsinnenministeriums.

Aufgaben

  1. Fasse den Verlauf des Prozesses und die von den verschiedenen Seiten angeführten Argumente für, bzw. gegen die Unfruchtbarmachung der Sophie K. in eigenen Worten zusammen (M2-M4).
  2. Arbeite aus M4 die Beweisführung zur Begründung der Zwangssterilisierung von Sophie K. heraus.
  3. Erläutere ausgehend von M5 und unter vergleichender Bezugnahme auf M4 sowie auf die Info-Box „GzVeN“, welche Handlungsspielräume einer Person nach der Beschlussfassung des Erbgesundheitsgerichts zur Zwangssterilisierung blieben.
  4. Die Zwangssterilisierung von Sophie K. wurde aufgrund des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" beschlossen. Bewerte vor dem Hintergrund der hier präsentierten Akten, inwiefern eine (vermeintliche) Krankheit der Sophie K. zu diesem Beschluss führte.

    Tipp: Berücksichtige hierbei die Tatsache, dass die Autorinnen des Unterkapitels das Wort "vermeintlich" im Titel dieser Sektion in Klammern gesetzt haben.

  5. Beurteile ausgehend von M3-M5 sowie der Info-Box „GzVeN“ die Darstellung des „Gesetzes zu Verhütung erbkranken Nachwuchses“ als „Kanngesetz“ im Zeitungsartikel M1.

M6: Neustadter Zeitzeug*innen erinnern sich an den Umgang mit Menschen mit Behinderung während der Zeit des Nationalsozialismus.

Klicke auf die Bilder, um Auszüge aus den Interviews der Zeitzeuginnen zu lesen. Im Zeitzeug*innenarchiv findest du bei Interesse weitere Gesprächsauszüge. Die Namen der Zeitzeuginnen sind pseudonymisiert11.

Erika Schorr (*1932) erinnert sich in einem Gespräch im Jahr 2018
Erika Schorr (*1932) erinnert sich in einem Gespräch im Jahr 2018close

Erika Schorr berichtet von einer Frau aus der Hausgemeinschaft, die einen behinderten Sohn hatte.

Schorr: Dem seine Mutter hat auch da drin gelebt und die hat einen behinderten Sohn gehabt […] und den hat sie hergeben müssen von der Partei aus, nach Klingenmünster . Also dort abgeben müssen. […] Also wir haben, Klingenmünster hat es geheißen. ‚Klingenmünster macht die Türen auf, die Bekloppten kommen im Dauerlauf‘, haben wir als gerufen. […] Da waren nur psychisch Kranke. […] Und die hat einen Sohn gehabt und der war dort. […]

Interviewerin: Ich höre jetzt so raus, Sie kennen relativ viele Leute aus Neustadt, die irgendwelche Beeinträchtigungen hatten. Und es gab ja dieses Euthanasie - Programm12 unter den Nazis, das die Leute eben weggeschafft wurden, wie jetzt auch der Sohn von der Nachbarin. […] Hat man davon gewusst? Hat man gehört, was mit denen passiert?

Schorr: Man hat’s schon gewusst, aber man konnte nichts machen. Man hat sich nicht eingemischt. Man hat immer Angst gehabt. Man hat mehr Angst gehabt vor den Nazis drumrum als vor den Fliegern, kann man bald sagen. […]

Interviewerin: Aber hat man darüber gesprochen, als dann zum Beispiel der Sohn von der Nachbarin wegkam? Hat man sich da in der Nachbarschaft [...] ausgetauscht? Oder war jedem klar, was jetzt passiert?

Schorr: Das hat fast jeder gewusst, kann man sagen. Das hat man schon geahnt, dass jetzt da was passiert.

Interviewerin: Hat man [...] versucht [...] sie zu unterstützen, weil ihr Kind jetzt weg war?

Schorr: Ne. […] Da hat sich auch keiner eingemischt.

aus: Zeitzeug*innen-Archiv Neustadt-Projekt.

Brigitte Lauer (*1932) erinnert sich in einem Gespräch 2018
Brigitte Lauer (*1932) erinnert sich in einem Gespräch 2018close

Die Zeitzeugin Brigitte Lauer erinnert sich daran, was sie als Kind über den Verbleib von Menschen mit Behinderung wusste.

Interviewerin: Sind Sie mit Menschen irgendwie in Berührung gekommen, die dem Euthanasieprogramm zum Opfer gefallen sind?

Lauer: Nein, davon habe ich auch nichts gewusst. Ich habe wirklich nichts, das hat-. In meinem Familienkreis und Umkreis von den Leuten, die um uns gewohnt haben oder Bekannte waren auch später, unter Garantie haben die etwas gewusst. Es hat aber jeder geschwiegen. Die Erwachsenen haben doch irgendwann einmal etwas davon gehört. Aber von uns Kindern hat man es ferngehalten. Also ich kann mich nicht erinnern so etwas gehört zu haben.

Interviewerin: Es gab auch niemanden mit irgendeiner Beeinträchtigung, der in der Nähe irgendwie-?

Lauer: Nein, nicht dass ich wüsste. […]

Interviewerin: Wieso denken Sie, dass die Erwachsenen auf jeden Fall etwas darüber wussten über das Euthanasieprogramm?

Lauer: Ja, es kann ja sein, dass der ein oder andere etwas gehört hat, denn Erwachsene sind ja mal hier sind mal da, haben ja Kontakt mit was weiß ich, mit Leuten die in der Stadt wohnten oder mal in Urlaub kamen und haben etwas erzählt ... Und das haben wir als Kinder nicht mitbekommen. […]

aus: Zeitzeug*innen-Archiv Neustadt-Projekt.

Aufgaben

  1. Skizziere Ziele und Verlauf der sogenannten „Aktion T4“.
  2. Vergleiche die Aussagen der zwei Zeitzeuginnen in M6.
  3. Diskutiere mögliche Gründe für die unterschiedlichen Aussagen der beiden Zeitzeuginnen.
  4. Diskutiere ausgehend von M1, M6, dem Lexikoneintrag „Ausstellung Volk und Rasse“ sowie der Info-Box „Aktion T4“, wie den Quellen und Darstellungen zu Folge mit dem gewaltvollen Ausschluss von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit umgegangen wurde.

M7: Die (Selbst-)Integration der Menschen mit Behinderung in die Volksgemeinschaft

Klicke auf die Bilder, um die Transkriptionen der Zeitungsartikel zu lesen.

Zeitungsartikel „Um die Gleichstellung der Gehörlosen“ aus der „NSZ Rheinfront“ vom 25. März 1935
Zeitungsartikel „Um die Gleichstellung der Gehörlosen“ aus der „NSZ Rheinfront“ vom 25. März 1935close

Der Reichsverband der Gehörlosen Deutschlands e.V., Gau West, Kreisbund Pfalz-Saar hielt gestern nachmittag im Saale der Wirtschaft „Zum Pfälzer Wald“ in Haardt eine Hauptversammlung ab, die sehr gut besucht war. Zwischen Symbolen des neuen Deutschlands an der Saalfront prangte das Bild unseres Führers und Kanzlers des Reiches, das ein Gehörloser in wunderbarer Aufmachung gezeichnet hatte. […]

Kreisbundesfachberater Löhr [ergriff] das Wort und gab einen Rückblick über die Gehörlosenbewegung. […] Es gelte heute weiterzukämpfen um die Gleichstellung der Gehörlosen mit den Hörenden im neuen Staat.

Kreisbundleiter Hahn sagte, daß die Gehörlosen es weitergebracht hätten, um die Ziele und Ideale einer echt deutschen Volksgemeinschaft. […]

Es wurde beschlossen, […] im Laufe dieses Jahres eine Wanderausstellung zu veranstalten, die Spitzenleistungen gehörloser Handwerker und Künstler zeigen soll. Zum Schlusse hielt Gaubundesleiter Schäfer eine längere Rede über die Stellung der Gehörlosen im neuen Staat. Zwischen Hörenden und Gehörlosen dürfe es im öffentlichen Leben keine Ausnahme mehr geben. Jeder an seinen Platz nach seiner Leistung, das sei die Heißersehnte und schon zum Teil verwirklichte Forderung dieser Schicksalsmenschen. Daß die Gehörlosen auch während des Krieges in der Heimat zu gebrauchen gewesen seien, beweise die Aufstellung, daß im Hilfsdienst13 18 000 Gehörlose standen. So gelte es auch noch heute: Dienst an Volk und Vaterland!

aus: NSZ Rheinfront, 25. März 1935 (Kürzungen von Clara-Louise Noffke).

Zeitungsartikel „Körperbehinderte und Arbeitseinsatz“ aus der „NSZ Rheinfront“ vom 10. August 1937
Zeitungsartikel „Körperbehinderte und Arbeitseinsatz“ aus der „NSZ Rheinfront“ vom 10. August 1937close

Nach dem Berichte der Reichanstalt für die Arbeitsvermittlung14 für den Monat April 1937 hat die Zahl der Arbeitslosen zum ersten Male seit langen Jahren die Million unterschritten. Selbstverständlich haben an diesem eindrucksvollsten aller Erfolge, die das nationalsozialistische Deutschland seit der Machtübernahme erzielen konnte, auch die Körperbehinderten ihren Anteil, soweit sie arbeitseinsatzfähig waren. […] Auch die letzten Arbeitslosen sollen, soweit sie irgend einsatzfähig sind, in den Wirtschaftsprozess wieder eingeschaltet werden. […] Die Köperbehinderten, die solcher bedürfen, um einsatzfähiger zu werden, gelangen dazu durch die Hilfe des Reichsbundes der Körperbehinderten (RBK) e.V.15, der in enger Verbindung mit dem Staat und der Partei, sowie in weitgehender Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern dafür sorgt, daß die Körperbehinderten den geeigneten Einrichtungen zur Behebung ihrer Körperbehinderung und damit zur Hebung ihrer Leistungsfähigkeit zugeführt werden. […]

aus: NSZ Rheinfront, 10. August 1937 (Kürzungen von Clara-Louise Noffke).

Zeitungsartikel „Auch die Blinden brauchen Arbeit“ aus der „NSZ Rheinfront“ vom 10. August 1937
Zeitungsartikel „Auch die Blinden brauchen Arbeit“ aus der „NSZ Rheinfront“ vom 10. August 1937close

Sonntag waren in Saarbrücken im Gasthaus Weiß die Blinden aus dem Gau Saarpfalz zusammengekommen, die im Reichsdeutschen Blindenverband16 erfaßt sind. Wie sehr allen Volksgenossen das Schicksal dieser Menschen am Herzen liegt, geht daraus hervor, daß Vertreter der Gauleitung, der Kreisleitung, des Oberbürgermeisters der Stadt Saarbrücken, der Behörden, der Industrie, der NSV17 und der Frauenschaft anwesend waren.

Der Landesleiter Saarpfalz im Reichsdeutschen Blindenverband, P[arteigenosse] Keßler, Neustadt, begrüßte die Gäste und die blinden Volksgenossen und sprach in einem Referat über die Stellung des Blinden in der Volksgemeinschaft und was der Blinde vom Leben in der Volksgemeinschaft zu erwarten hat. […]

Der Referent über Arbeitsbeschaffung18 im Landesverband sprach dann anschließend zu dem Thema „Warum Förderung der Belehrung im Blindenhandwerk“. Er führte u.a. aus: Der Mutter des blinden Kindes müssen Ratschläge erteilt werden, in welche Blindenanstalt sie ihr schulpflichtiges Kind unterbringen muß, und den später Erblindeten muß eine Berufsumschulung zuteilwerden. […] Es ist nicht mehr notwendig, daß jeder Blinde Bürstenmacher oder Mattenflechter wird, weil es von jeher so üblich ist. Er kann heute nach einer planmäßigen Erziehung auch eine vollwertige Arbeitskraft in anderen Berufen werden, z.B. Telephonist, Packer usw. […]

aus: NSZ Rheinfront, 10. August 1937 (Kürzungen von Clara-Louise Noffke).

Aufgaben

  1. Wähle einen der Artikel aus M7 und fasse zusammen, auf welche Weise die jeweilige Gruppe von Menschen mit Behinderung in die Volksgemeinschaft integriert wurde.
  2. Arbeite anhand eines Artikels aus M7 heraus, welche Voraussetzungen Blinde, Gehörlose oder Körperbehinderte erfüllen mussten, um zu der Volksgemeinschaft dazuzugehören.
  3. Erkläre anhand von M8, welche Ziele die NS-Wohlfahrtspolitik im Umgang mit Menschen mit Behinderung verfolgte.
  4. Untersuche ausgehend von einem Artikel aus M7, inwiefern von einer Selbstintegration von einigen Menschen mit körperlicher Behinderung in die Volksgemeinschaft gesprochen werden kann.

    Tipp: Überlege in diesem Zusammenhang auch, in welches Verhältnis Ideologie und Politik zueinander gesetzt wurden.

  5. Untersuche ausgehend von einem Artikel aus M7, inwiefern von einer "Selbstintegration" von einigen Menschen mit körperlicher Behinderung in die Volksgemeinschaft gesprochen werden kann.

2. Sozialrassistische Verfolgung

Im Nationalsozialismus wurden gezielt auch Menschen aus sozialrassistischen Gründen verfolgt, die bis heute noch als sogenannte „Asoziale“ bezeichnet werden. Sozialrassismus beschreibt in diesem Zusammenhang den Umgang mit Menschen, die der NS-Ideologie folgend Randgruppen angehörten und die sich in ihrer Lebensführung den nationalsozialistischen Gesellschaftsprinzipien nicht anpassten, bzw. unterordneten. Charakteristisch für die sozialrassistische Verfolgung ist vor allem auch ihre Vernetzung mit angeblichem kriminellem Handeln und ihre Begründung auf erbbiologischen und rassenhygienischen19 Prinzipien. Die gezielte Verfolgung, Vernichtung und der Ausschluss „Asozialer“ aus der Volksgemeinschaft wurde seitens der NSDAP öffentlich als „Schutz des Staates“ dargestellt. Erst im Februar 2020 wurde einem Antrag auf die Anerkennung sogenannter „Asozialer“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfergruppe vom Deutschen Bundestag zugestimmt.

Auf der Website des Deutschen Bundestages kannst du dich über die parlamentarischen Lesungen und Anhörungen rund um die Anerkennung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfergruppe informieren.

Aufgabe

  1. Arbeite aus den Darstellungen der Historikerin Breß in M9 und M10 die Gründe und die Ziele sozialrassistischer Verfolgung im Nationalsozialismus heraus.

Sozialrassistische Verfolgung am Beispiel (vermeintlicher) Trunksucht

M11: Ausschnitt eines offiziellen Schreibens, das beim städtischen Wohlfahrtsamt in Neustadt am 24. September 1935 einging

M12: Schreiben des Bürgermeisters Hieronymus Merkle an die Wirtschaftsgruppe der Gaststätten in Neustadt vom 16. November 1935

M13: Flugblatt vom 27. November 1935

Das Flugblatt wurde vermutlich an öffentlichen Stellen, insbesondere in Gaststätten in Neustadt ausgelegt. Es ist noch heute in neunfacher Ausführung im Stadtarchiv Neustadt a.d.W. erhalten.

Aufgaben

  1. Arbeite ausgehend von den Quellen M11-M13 die enthaltenen Ausdeutungen von „Asozialen“ heraus.
  2. Analysiere die Dokumente M11-M13 im Hinblick auf die Begründung, mit denen die Akteure der Volksgemeinschaft zum Ausschluss „Asozialer“ aufgefordert werden.

3. Die Verfolgung „homosexueller" Männer

M17: Audiospur einer SWR-Kurzdokumentation zur Verfolgung „Homosexueller" während der NS-Zeit von Axel John aus dem Jahr 2020

Audiospur der SWR-Dokumentation

Aufgaben

  1. Skizziere ausgehend von der Info-Box "§175" die Inhalte des Paragrafen 175.
  2. Erkläre ausgehend von M14, M15 oder M16, welche Folgen die Verurteilung ihrer "Homosexualität" für die betroffenen Männer hatte.
  3. Arbeite ausgehend von der Audiospur der Kurz-Dokumentation M17 sowie der Info-Box „§175“ möglich Gründe dafür heraus, dass weiterhin vielfältige Forschungslücken hinsichtlich der nationalsozialistischen Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung "homosexueller" Menschen bestehen.
  4. Beurteile anhand der Audiospur (M17) den gewählten Einsatz von Musik im Hinblick auf die vermittelten Inhalte.
  5. Diskutiere, inwiefern man durch die Auseinandersetzung mit und das Gedenken an die Verfolgung "Homosexueller" während der NS-Zeit den „Opfern ihre Würde wiederzurückgeben kann“, wie es der Historiker Jellonnek in M17 behauptet.
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