von Barbara Jahn
Carl Schneider (1891–1946), von 1930 bis 1933 leitender Arzt der Bodelschwingh’schen Anstalten in Bethel, übernahm im Herbst 1933 den Lehrstuhl für Psychiatrie der Universität Heidelberg und damit auch die Leitung der dortigen Universitätsklinik. Als überzeugter Nationalsozialist trat Schneider für die konsequente Umsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 ein und zeichnete in diesem Rahmen für fünf Anträge auf Zwangssterilisation – einer von 1935, jeweils zwei aus den Jahren 1934 und 1937 – von Neustadterinnen und Neustadtern verantwortlich. Ab 1939 betätigte sich Carl Schneider darüber hinaus im Rahmen der NS-„Euthanasie“ als Obergutachter der „Aktion T4“ und führte mit Unterstützung der „T4“-Zentrale an der Heidelberger Klinik umfangreiche Forschungen an Kindern mit geistiger Behinderung durch. So ließ er in den Jahren 1942 bis 1944 21 dieser Kinder in der Landesheilanstalt Eichberg ermorden, um ihre Gehirne untersuchen zu können.
Quellen
Landesarchiv Speyer O46; Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Vom 14. Juli 1933, in: Reichsgesetzblatt Teil I 86, 1933, 529–531.
Literatur
Gerrit Hohendorf/Maike Rotzoll, „Kindereuthanasie“ in Heidelberg, in: Kristina Hübener/Thomas Beddies (Hrsg.), Kinder in der NS-Psychiatrie. Berlin 2004, 125–148. Der Beitrag beschäftigt sich eingehend mit den Verstrickungen der Universitätsklinik Heidelberg in die Ermordung von geistig behinderten Kindern zu Forschungszwecken im Rahmen der NS-„Euthanasie“.
Maike Rotzoll/Gerrit Hohendorf, Die Psychiatrisch-Neurologische Klinik, in: Wolfgang U. Eckart (Hrsg.), Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus. Berlin 2006, 909–940. Der Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Geschichte der Universitätsklinik Heidelberg in der Zeit des Nationalsozialismus und damit auch das Wirken Carl Schneiders als deren Leiter.