Musikbeauftragter, Städtischer

Aus einem Rundschreiben des Städtischen Musikbeauftragten Karl Wagner, 26. Mai 1937. Foto: Stadtarchiv Neustadt, A 7799.

von Katja Schmaglinski

Bereits 1933 wurde mit der Einrichtung der Reichskulturkammer und ihrer „Einzelkammern“ die „Gleichschaltung“ verschiedener kultureller Bereiche (Musik, Bildende Künste, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk und Film) initiiert. Mit der verpflichtenden Benennung eines Städtischen Musikbeauftragten in Städten mit mehr als 5 000 Einwohnern sollte ab 1936 die „Gleichschaltung“ des musikkulturellen Lebens auf lokaler Ebene intensiviert werden. Der Dienstanweisung für Städtische Musikbeauftragte zufolge oblag dem Amtsinhaber die Überwachung und Regelung der Organisation des Konzertlebens vor Ort. Dies sollte u. a. ermöglichen, den Bereich des Laienmusizierens (Gesangvereine, Orchester und sonstige Ensembles, die in ihrer Freizeit musizierten) stärker zu kontrollieren. Auch in Neustadt beriefen die Städtischen Musikbeauftragten hierzu zu Beginn ihrer Amtszeit jeweils einen Konzertbeirat aus Trägern des lokalen Musiklebens. Neben Vertretern verschiedener Chöre und Musikvereine selbst gehörten dem Konzertbeirat in Neustadt z. B. auch Vertreter der Reichsmusikkammer, des Deutschen Sängerbunds, der Deutschen Arbeitsfront, der NS-Kulturgemeinde, der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“, der Hitlerjugend, des Bundes Deutscher Mädel oder auch Vertreter der Industrie an. In Neustadt wurden zudem Rundschreiben genutzt, um Einfluss auf die Gestaltung des musikkulturellen Lebens auszuüben. Auf diese Weise informierte bspw. Neustadts dritter Musikbeauftragter, Karl Wagner (1937–1942), in regelmäßigen Abständen alle Laienmusiker der Stadt über geplante Projekte und verpflichtete sie zur Teilnahme an verschiedenen musikalischen Aktivitäten.

Quellen

Stadtarchiv Neustadt A 5613, 7790, 7798, 7799, 7926.

Literatur

Linda Maria Koldau, Musik im Nationalsozialismus, in: Werner Faulstich (Hrsg.), Die Kultur der 30er und 40er Jahre. München 2009, 209–232. Im vorliegenden Sammelband deckt dieser Artikel den Bereich der Musik ab, wobei vor allem die Aspekte des Ge- und Missbrauchs von Musik durch den Nationalsozialismus sowie die Erweiterung des Repertoires durch ideologietreue Neukompositionen thematisiert werden.

Fred Prieberg, Musik im NS-Staat. Köln 2000 [1982]. Diese umfassende Monographie sieht sich selbst als „Musikgeschichte der Jahre 1933–45“. Neben der ausführlichen Darstellung der musikpolitischen Entwicklungen im Nationalsozialismus lenkt Prieberg den Fokus auch auf Einzelpersonen bzw. Persönlichkeiten, die für diese Entwicklung von besonderer Bedeutung waren.

Bernd Sponheuer, Nationalsozialismus, in: Ludwig Finscher (Hrsg.), Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Allgemeine Enzyklopädie der Musik. Sachteil, Bd. 7: Mut–Que. 2., neubearb. Ausgabe. Kassel u. a. 1997, 25–43. Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über Grundzüge und Grundbegriffe nationalsozialistischer Musikpolitik und eignet sich – u. a. aufgrund der in den Text eingebundenen Literaturempfehlungen – gut als Ausgangspunkt umfassenderer Recherchen.

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