von Paul Warmbrunn
Philipp Webler wurde am 14. Mai 1865 in Einselthum (Bezirksamt Kirchheimbolanden) als Sohn eines Landwirts und Bäckers geboren und besuchte die Gymnasien in Kaiserslautern und Neustadt. Das nachfolgende Jurastudium in Würzburg und Erlangen schloss er mit der Promotion 1891, das Referendariat mit der großen juristischen Staatsprüfung 1893 ab. Es folgten Stellen als Amtsanwalt und Amtsrichter in Grünstadt (1895–1902), als Landgerichtsrat in Zweibrücken (1902–1917) und kurzzeitig als Amtsgerichtsdirektor und Vorstand des Amtsgerichts Speyer (1917/1918). In den unruhigen Jahren der Weimarer Republik, zu deren entschiedenen Gegnern er zählte, leitete er vom 16. Oktober 1918 bis zu seiner Ruhestandsversetzung zum 1. September 1930 das Amtsgericht Neustadt. Frühzeitig geriet er hierbei in nationalkonservatives Fahrwasser. Von 1925 bis September 1929 gehörte er der weit rechtsstehenden Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) an, leitete deren Neustadter Ortsgruppe und war Mitglied des Landesausschusses der Pfalz. Zum 1. November 1929 wechselte er zur NSDAP und vertrat diese bereits seit Dezember 1929 im Neustadter Stadtrat. Schnell stieg er zum Führer der nationalsozialistischen Stadtratsfraktion auf. Besonders engagierte er sich im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), zu dessen Führer im Gau Rheinpfalz er 1931 aufstieg. Als Gaufachberater für Rechtsfragen verfügte er über Einfluss in der Gauleitung der NSDAP Rheinpfalz. Bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten auf Reichsebene, am 10. Juni 1932, wurde Webler jedoch durch den Ortsgruppenleiter von Neustadt, Hieronymus Merkle, wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen. Er hatte im Besoldungsausschuss des Neustadter Stadtrats gegen eine Absenkung der Gehälter der städtischen Beamten durch Angleichung an diejenigen der Staatsbeamten gestimmt, obwohl die NSDAP für eine solche Angleichung eintrat. Trotz seines Parteiausschlusses setzte Webler seine ehrenamtliche Tätigkeit für den BNSDJ bis 1934 fort. Kurz vor seiner Enthebung von diesem Posten erhielt er vom Führer des BNSDJ, Dr. Hans Frank, das Recht zur Führung des Titels „Amtsleiter ehrenhalber“. Im Entnazifizierungsverfahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Webler mit keinen Sühnemaßnahmen belegt. Seinen Ruhestand verbrachte er weiterhin in Neustadt und starb dort am 26. Februar 1956.
Quellen
Bundesarchiv R9361-II-1025685; Landesarchiv Speyer H2 821, H91 25793, J3 207 und 590, R18 E 8455, T65 6067.
Literatur
Franz Maier, Biographisches Organisationshandbuch der NSDAP und ihrer Gliederungen im Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. Mainz u. a. 2007, 328, 493–494. Darstellung des organisatorischen Aufbaus der NSDAP im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz, enthält umfangreiche prosopografische Artikel zu den Personen auf der Leitungsebene mit ausführlichen Quellenhinweisen.
Paul Warmbrunn, Personalprofil der Richter und Staatsanwälte in der Pfalz und Rheinhessen im Dritten Reich, in: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Justiz im Dritten Reich: Justizverwaltung, Rechtsprechung und Strafvollzug auf dem Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz, Bd. 1. Frankfurt a. M. 1995, 81–194, hier 147–148. Übergreifende prosopografische Darstellung zu den „Justizjuristen“ (Richtern und Staatsanwälten) in der Pfalz und Rheinhessen während des „Dritten Reiches“ mit quantifizierenden Auswertungen.